Honigetiketten
selber gestalten
Voraussetzungen für die eigene Gestaltung.
Im ersten Teil schauen wir uns die Anforderungen an die Pflichtangaben für Honigetiketten an.
Im weiteren Verlauf dieser Serie beschäftigen wir uns dann mit freiwilligen Angaben und der praktischen Umsetzung bzw. Gestaltung der eigenen Honigetiketten.
Berufsimker oder engagierter Hobbyimker…
immer wieder werden dieselben Fragen gestellt:
- Was ist bei der Gestaltung eigener Honigetiketten zu beachten?
- Welche Angaben müssen auf ein Honigetikett?
- Honigetiketten mit Gewährverschlus oder doch ohne?
- Wie muss ein Honigetikett aussehen?
In dieser Serie werde ich über die Vorgaben schreiben, welche z.B. bei Schriften zu beachten sind, was freiwillige bzw. verpflichtende Angaben sind und welche Formulierungen besser nicht auf das Etikett gehören.
In den ersten Jahren der Hobby-Imkerei reichte mir die Freude am emsigen Treiben der Bienenvölker.
Wie schön war es, neben der Beute im Gras zu sitzen und zuzusehen, wie die Bienen mit dicken Pollenhöschen behebig und zielsicher am Beutenloch landeten, um schnell krabbelnd die schwere Ladung im Inneren der Beute loszuwerden. Währenddessen starteten weitere Bienen, holten noch mehr Nektar und Pollen.
Das unbeirrte Summen vor dem Bienenvolk war und ist noch immer Meditation für mich und ich fühle mich dabei unglaublich glücklich und mit der Natur verbunden.
Doch eines wurde mir schnell klar: das bleibt nicht nur so romantisch.
Warum? Na, mit dem Eintrag von Pollen und Nektar in den bzw. die aufgesetzten Honigräume kommt auch die Ernte und was sollte ich mit dem vielen Honig machen? Bei 11 Völkern also nicht wenig. Und so begab ich mich auf die Suche nach Honigetiketten und fand leider nichts, aber auch gar nichts, das ich mir als gelernter Mediengestalter wünschte. Nichts! Also war die Aufgabe, meine Etiketten selbst zu gestalten. Aber wie, was war wichtig,…
…und fand großen Anklang bei Imkerkollegen.
So begann also die Reise für Schwarmgold – stilvolle Honigetiketten – in 2017.
Preisgestaltung und Marketing bei Honig?
Ich hörte von Imkern im Umkreis, dass die Honigpreise sehr niedrig sind.
Wieso?????
Wieso soll ich meinen Honig für einen Preis anbieten, der den Imkern in der näheren Umgebung angepasst ist?
Einen Preis, der kalkulatorisch und auch als (nur) Hobbyimker unangemessen ist?
Es ist ja nur ein Hobby und deswegen muss ich einen Preis machen, der niedriger als die Berufsimker und befreundete Hobbyimker in der Umgebung ist, um den Honig loszuwerden. Hääää? Neeee! Sorrry!!!
Ich habe Materialien und Geräte (wie z.B. Beuten, Futter, Medikamente gegen die Varroa, Ernte-Utensilien wie Schleuder, Entdeckelungsgabel und viiel viel mehr) angeschafft. Das hat ordentlich Geld gekostet.
Und auch wenn es nur ein HOBBY ist, sollten wir die Preise der Imker-Nachbarschaft (Berufs- & Hobbyimker) nicht zerstören!
Nun, um es kurz zu machen: ich habe festgestellt, es ist eine Frage des eigenen Selbstbewusstseins und des überzeugten Marketingsauftritts.
Egal, ob in der (näheren) Umgebung andere Imker*innen für weniger Geld Honig an Leute verschleudern.
3€ je 250g Honigglas vom Billig-Imker oder gepanschten Zuckerhonig aus China für 3,99€/500g
“Der gibt mir den Honig immer billiger.”, “Sie sind viel zu teurer! Den werden Sie nie los!” (Zitate)
Dies ist ein häufig kontrovers diskutiertes Thema und ich werde mich in folgenden Blog-Beiträgen dazu äußern.
Meinen Honig verkaufe ich jedenfalls für 5,95€ im 250g Honigglas bzw. 9,95€ im 500g Honigglas. Und das ist ein Fakt, auch wenn Imkerkollegen*innen sagen, dass dies nur an der Kaufkraft meiner Gegend liegen würde.
Das stimmt so nicht: mein Honig ist auch in weiter entfernten Gegenden erfolgreich zu höheren als den ortsüblichen Preisen erhältlich. Es kann definitiv nur am Marktauftritt liegen. Hochwertige Etiketten, Flyer, Verkaufsschilder, Visitenkarten im Corporate Design.
Wie das genau ausschaut, werden wir uns in weiteren Folgen anschauen.
Bevor wir mit der Kreativität durchstarten können, müssen wir uns mit den rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen.
Denn bitte, eines dürfen wir niemals vergessen:
Wir veräußern ein Lebensmittel und Menschen vertrauen uns Imkern. Es gab leider negative Beispiele aus dem (EU-)Ausland und sogar von Mitgliedern des D.I.B.!
Sobald Honig auf jede erdenkliche Weise in Umlauf gebracht, an Dritte weitergegeben, verschenkt oder verkauft wird, ist der/die Imker*in ein Lebensmittelunternehmer gemäß Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und hat sich an deutsche sowie europäische Gesetze zu halten.
Rechtliche Grundlagen einzuhalten, sollte selbstverständlich sein. Und dies betrifft nicht nur die Produktion, also die Herstellung von Honig! Selbstverständlich müssen wir die Hygiene-Richtlinien einhalten und sollten mindestens, eher sogar strengere Richtlinien als diejenigen des D.I.B erfüllen.
Viele Neutralglas-Imkern erzählten mir, dass sie die D.I.B-Richtlinien weit übertreffen (und hier geht es z.B. Richtung Bioland-Zertifizierung).
Und dies gilt auch für Honiggläser, die wir an Freunde, Verwandte und Bekannte weitergeben oder einfach nur verschenken, z.B. an Firmenkunden oder als Geschenk auf den Tischen einer Hochzeit!
In allen Beispielen bringen wir unseren Honig in Verkehr und sind somit lt. Lebensmittel- & Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Lebensmittelunternehmer, egal ob als Berufs- oder Hobbyimker.
Ich werde nicht einzeln auf die Richtlinien der Honigproduktion oder die Hygiene-Vorschriften eingehen. Dies ist ein anderer Bereich und sollte hinlänglich bekannt sein. Es gibt Fachleute hierfür, an die man sich wenden kann.
Also was muss auf einem Honigglasetikett draufstehen und wie müssen diese Angaben aussehen?
Wie kann ich mein Honigglas mit Etiketten bekleben, die individuell sind, einen viel höheren Honigpreis erzielen und dabei keine langweiligen Standardetiketten sind. Vom Imkereibedarf angeboten, die von der Stange sind, nichtssagend und zudem teilweise unkorrekte Schreibweisen und Deklarierungen aufweisen?
“Wie bitte, was?” Ich hab doch schon immer meine Etiketten vom xyz-Imkereibedarf gekauft, was soll daran falsch sein? Ja…, genau…, einige Onlineshops für den Imkereibedarf bieten leider Etiketten an, die weder den Anforderungen der Fertigpackungsverordnung noch der Honigverordnung entsprechen und somit nicht lebensmittelkonform sind.
Nun, ich werde mich diesem Thema noch ausgiebig zuwenden und Antworten geben.
In der nächsten Folge werde ich weitere Antworten geben…
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Gesetzliche Grundlagen & Verordnungen
Was muss ich beachten und wo finde ich diese Vorgaben?
1. Welche Gesetze und Verordnungen gibt es und müssen eingehalten werden?
Sobald Honig auf jede erdenkliche Weise in Umlauf gebracht, an Dritte weitergegeben, verschenkt oder verkauft wird, ist der/die Imker*in ein Lebensmittelunternehmer gemäß Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und hat sich an deutsche sowie europäische Gesetze zu halten.
Die wichtigsten Vorgaben gibt es Imker*innen hier:
- Lebensmittel- /Futtermittelgesetzbuch
- Lebensmittelinformationsverordnung
- Honigverordnung
- Fertigpackungsverordung
Wer vorhat, seine eigenen Etiketten zu gestalten, der sollte die rechtlichen Vorschriften kennen.
Auch wenn es in der Vergangenheit nur wenige Fälle gab, bei denen Imker wegen falscher bzw. rechtlich unkorrekter Angaben vor Gericht kamen oder deswegen Ordnungswidrigkeiten empfindliche Geldbußen bezahlen mussten. Keine Sorge, … es wird in Zukunft wieder Fälle geben,… denn in Zeiten der Homecomputer kann ja jeder mit seiner “professionellen” Grafik- oder Bildbearbeitungssoftware eigene Etiketten, vielleicht sogar auf seinem eigenen Drucker produzieren.
Auch ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit in diesem und in darauf folgenden Blogbeiträgen. Ich bin ebenso keine rechtliche Beratung! Wer also ganz auf Nummer sicher gehen möchte, spreche bitte mit einem Lebensmittellabor, einem Lebensmittelsachverständigen oder den Länderninstituten für Bienenkunde.
Eine Bitte habe ich: Ich weiß, dass man sich im Imkerverein oder unter Kollegen gerne austauscht.
Oft entstehen hitzige Diskussionen, … der eine hat recht, der andere unrecht, 5 Imker mit 28 Meinungen und am Ende weiß keiner mehr so recht, was gesagt wurde und was nun wirklich korrekt ist. Ich höre sooo häufig von Kunden, dass sie mit anderen Imkern gesprochen haben und dass die Formulierung, die Schriftgröße nur so sein müsste, wie er sagt und dies sei ja schon immer so gewesen und deshalb auch richtig! FALSCH! Das ist genau die Herangehensweise, wie es nicht sein darf!
Nur noch mal zur Wiederholung: wir bringen ein Lebensmittel in Verkehr!!!! Es ist unsere oberste Pflicht, darauf zu achten, dass alles seine Richtigkeit hat und dies werden uns nur die oben genannten Institute und Sachverständigen bescheinigen.
Selbstverständlich bin ich als Grafiker und Mediengestalter im regen Austausch mit den genannten Stellen und bin bemüht, mich immer weiter zu bilden und alle Vorgaben entsprechend einzuhalten.
Aber es gilt wie überall:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Ein typischer Spruch lautet, den ich häufig von Imkern höre:
„Wo kein Kläger, da kein Richter“.
Hej, wir verkaufen ein Lebensmittel und der Kunde vertraut uns!
Jeder Imker hat also die Pflicht, mit größter Sorgfalt bei der Ernte und bei der Abfüllung zu handeln. Ebenso wichtig ist die korrekte Kennzeichnung der Etiketten unseres geliebten Honigs. Und jeder Imker, der Honig in Verkehr bringt, handelt eigenverantwortlich bei den Angaben auf seinem Etikett!
In der nächsten Folge werde ich weitere Antworten geben…
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2. Welche Angaben sind Pflicht?
2.1. Verkehrsbezeichnung
Die wichtigste Angabe ist die sogenannte Verkehrsbezeichnung und das ist “Honig”.
Wie dieser Begriff verwendet wird, hängt nicht nur von der Gestaltung des Etiketts ab.
Für ein Produkt darf die Bezeichnung „Honig“ nur verwendet werden, solange keine weiteren Zusatzstoffe oder Lebensmittel zugesetzt werden.
Sobald z.B. Gewürze beigemischt werden, ist unser Honig kein Honig im ursprünglichen Sinne mehr, sondern eine Art Brotaufstrich mit Honig. Die bisherige Hauptverkehrsbezeichnung wird zur Nebenkennzeichnung, z.B Brotaufstrich mit Honig.
2.2 Herkunft bzw. Ursprung
Gleich nach der Verkehrsbezeichnung darf die Herkunft oder der Ursprung des Honigs nicht fehlen.
Formulierungen wie z.B. „Hergestellt in Deutschland“, „Herkunft Deutschland“ oder „Herkunftsland Deutschland“ sind übliche und nach den Vorgaben der oben genannten Verordnungen korrekt.
Wer keine Sortenbezeichnung verwenden möchte, kann auch gerne „Deutscher Honig“ schreiben.
Aber: „Echter Deutscher Honig“ ist verboten, denn dies ist markenrechtlich geschützt und darf nur vom D.I.B. verwendet werden. Egal, wie man diese Formulierung nun objektiv oder subjektiv beurteilen mag, es sei hier ausdrücklich gewarnt: Wer diese unrechtmäßig auf das Etikett schreibt, riskiert sehr harte Konsequenzen.
Auf keinen Fall reicht “Honig aus Bayern” oder “Brandenburger Honig” o.ä. aus. Dies ist keine Angabe des Ursprungslandes, sondern wäre nur eine Angabe einer Region. In diesem Falle würde der Ursprung (z.B. Deutschland, Schweden Luxemburg, Österreich etc.) fehlen und die Kennzeichnung ist nicht korrekt.
2.3 Kontaktdaten
Eine weitere wichtige Pflichtangabe ist die postalische Anschrift des/der Imker*in oder der Anschrift des gewerblichen Betriebes. Auch wenn sich die Kommunikation immer mehr digitalisiert, so ist noch immer die postalische Anschrift die einzige sichere Kontaktmöglichkeit, da jeder Bürger und somit jeder Imker*innen über das Bürgeramt oder ähnliche staatliche Stellen gemeldet wurde. Es ist nicht ausreichend, die Adresse seiner Gartenlaube in einer Kleingartenkolonie oder die E-Mail/Webseite zu verwenden. Es muss die vollständige postalische Anschrift der gemeldeten Adresse geschrieben werden. Sofern ein Gewerbe angemeldet ist, darf selbstverständlich die beim Gewerbeamt gemeldete Betriebsadresse genutzt werden.
Auch nur Teile der postalischen Anschrift ist zu wenig! Name und Stadt/Ort ist nicht ausreichend und somit wäre das Etikett abmahnfähig!
In der nächsten Folge werde ich weitere Antworten geben…
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