Neujahrs-Knaller 2025

Rabatt-Code: 15Knaller-2025

verlängert bis zum 19.1.25
außer auf Zubehör und Grafikservice

E-Rechnungen ab 1.1.2025

Schwarmgold – Rechnungen für Honigetiketten etc. sind ab sofort im standardisiertem Dateiformat

“Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Seit dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (ERechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) ERechnung gelten Übergangsregelungen. Insbesondere private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Zitat: Bundesfinanzministerium

Ab wann gelten die gesetzlichen Pflichten?

1.1.2025
1.1.2025

Empfang von E-Rechnungen

Jedes Unternehmen in Deutschland muss seit 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können.
1.1.2027
1.1.2027

Versand von E-Rechnungen für große Unternehmen

Ab 2027 gilt die Pflicht E-Rechnungen für im Inland ansässige Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € zu versenden, die Rechnungen über ihre steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze mit anderen im Inland ansässigen Unternehmen austauschen (B2B). Es gelten einige Ausnahmen, z.B. für Tickets und Kleinbetragsrechnungen.
1.1.2028
1.1.2028

Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen

Ab 2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen versenden.
Warum ist ein Standard-PDF keine E-Rechnung?
Die Inhalte eines PDFs sind nicht maschinenlesbar – im Gegensatz zur E-Rechnung. Bei dieser wird gemäß EU-Norm ein maschinenlesbarer XML-Datensatz erstellt, der in den Formaten XRechnung (reiner Datensatz) oder ZUGFeRD (zusätzliches Ansichts-PDF) übermittelt, weiterverarbeitet und archiviert werden kann. All das ist mit verschiedenen E-Rechnungsplattformen bzw. -Software möglich.
 
Die Verpflichtung, eine E-Rechnung auszustellen, betrifft nur steuerbare Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmern (B2B), unabhängig davon, ob das Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird.
 

Endverbraucher, wie z.B. Hobbyimker, brauchen sich keine Gedanken über E-Rechnungen machen. Die neuen Regelungen gelten nur für gewerbliche Kunden, z.B. Berufsimker.

 

Für Schwarmgold habe ich mich für das flexible ZUGFeRD entschieden, da dieses PDF/A3-Format beides in einem Dokument vereint und offiziell zugelassen ist

Was ist ZUGFeRD?

ZUGFeRD ist ein einheitliches Format für elektronische Rechnungen. Die Abkürzung steht für Zentraler Anwenderleitfaden des Forums elektronische Rechnung Deutschland. ZUGFeRD wurde 2013 vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) entwickelt, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbänden, Ministerien und Unternehmen. Die Initiative kam von den Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Innern, zusammen mit dem Branchenverband BITKOM. Seit Juni 2014 können Unternehmen und Behörden den ZUGFeRD-Standard kostenlos nutzen.

Was kann ZUGFeRD?

ZUGFeRD ermöglicht es, Rechnungen im PDF/A3-Format per E-Mail zu versenden. In der E-Mail ist nicht nur die Rechnung als PDF, sondern auch eine XML-Datei enthalten. Diese XML-Datei enthält alle wichtigen Daten und kann automatisch in Buchhaltungssoftware importiert werden. So spart der Empfänger Zeit, da er die Rechnung direkt in seine Software einlesen kann – ohne manuelles Eingreifen. Das PDF/A3-Format sorgt zudem dafür, dass die Rechnung revisionssicher archiviert werden kann, wie es von der Finanzverwaltung gefordert wird.

 

Auf welchen Standards basiert ZUGFeRD?

ZUGFeRD orientiert sich an verschiedenen internationalen und nationalen Normen, darunter die Cross-Industry-Invoice (CII) von UN/CEFACT und der ISO-Standard 19005-3:2012 für PDF/A3. Auch europäische Richtlinien, die sogenannten Message User Guidelines (MUG), werden berücksichtigt.
Welche Vorteile bietet ZUGFeRD?

Durch ZUGFeRD können Unternehmen den Aufwand für die Bearbeitung von Rechnungen erheblich reduzieren. Laut einer Studie aus dem Jahr 2012 konnte die Bearbeitungszeit einer Eingangsrechnung von durchschnittlich 27 Minuten auf nur etwa 5 Minuten gesenkt werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. Je mehr Unternehmen ZUGFeRD nutzen, desto effizienter wird der gesamte Rechnungsprozess.

Wie man sehen kann, betrifft die neue Regelung nur gewerbliche Kunden wie Berufsimker.

 

Falls Sie gewerblicher Kunde bei Schwarmgold sind und nicht das PDF/A3-Format mit ZUGFeRD-Standard wünschen, schicken Sie mir bitte eine Mail über das folgende Formular:

E-Rechnung - Kontakt gewerblicher Kunde

5 + 14 =

Weitere Antworten zum Thema “E-Rechnung” finden Sie auf der Seite des
Bundesfinanzministeriums

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